Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen Obere Salzach (S1):

  • Fischereisaison: 1.3. -31.12.
  • Es dürfen 3 Fische pro Tag entnommen werden
    • Stoppelfischen ist mit einer Angelrute mit zwei Einfachhaken erlaubt – der Schwimmer muss feststehend sein und muss eine höhere Tragfähigkeit aufweisen als das Blei
    • Spinnfischen ist mit folgenden Ködern erlaubt: Blinker, Spinner, Koppe, Pfrille, Gummifisch, Shad, Wobbler und Zopf
    • Fliegenfischen ist mit maximal 2 Fliegen ohne weitere Einschränkungen erlaubt
    • Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden, ausgenommen solche, die mit Fliegenrute und Schonhaken gefangen wurden
  • Jeder Fischer hat sofort nach dem Fang den Fisch in das dafür vorgesehene Fangverzeichnis mit Kugelschreiber einzutragen
  • Das Fischen ist in der Zeit von Sonnenaufgang bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt
  • Der Ausfang beträgt 3 Fische pro Tag. Ist das Tageslimit von 3 Fischen erreicht, ist das Fischen unverzüglich einzustellen
  • Das Verlassen der ausgelegten Angel ist verboten
  • Der Angelplatz ist sauber zu halten und auch so zu verlassen
  • Setzkescher sind verboten
  • Zentimetermaß, Hakenlöser, Kugelschreiber und Fischtöter sind griffbereit mitzuführen. Die Verwendung eines Keschers zum Anlanden der Fische wird empfohlen
  • Den Anordnungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten
  • Der Nachkauf von Tageskarten ist nicht gestattet. Diese sind ausgefüllt an den Ausgabestellen oder im Vereinsheim abzugeben – zusätzliche Briefkästen sind im Revierplan ersichtlich

Besondere Bestimmungen Obere Salzach (S1):

  • Das Grundfischen ist untersagt
  • Äschen, Huchen, Barben und Nasen sind ganzjährig geschont

Brittelmaße und Schonzeiten:

FISCHARTABKÜRZUNGBRITTELMASSSCHONZEIT
RegenbogenforelleRF28 cm
BachforelleBF28 cm1.10-28.2.
SeeforelleSF50 cm1.10.-31.12
SaiblingSA28 cm16.10.-31.12
KarpfenKA35 cm
Äschekeine Entnahme
Huchenkeine Entnahme