Allgemeine Bestimmungen Salzach bei Hallein (S2):
- Fischereisaison: 1.3. -31.12.
- Es dürfen 3 Fische pro Tag entnommen werden
- Stoppelfischen ist mit einer Angelrute mit zwei Einfachhaken erlaubt – der Schwimmer muss feststehend sein und muss eine höhere Tragfähigkeit aufweisen als das Blei
- Grundfischen ist mit einer Angelrute mit zwei Einfachhaken erlaubt
- Spinnfischen ist mit folgenden Ködern erlaubt: Blinker, Spinner, Koppe, Pfrille, Gummifisch, Shad, Wobbler und Zopf
- Fliegenfischen ist mit maximal 2 Fliegen ohne weitere Einschränkungen erlaubt
- Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden, ausgenommen solche, die mit Fliegenrute und Schonhaken gefangen wurden
- Jeder Fischer hat sofort nach dem Fang den Fisch in das dafür vorgesehene Fangverzeichnis mit Kugelschreiber einzutragen
- Das Fischen ist in der Zeit von Sonnenaufgang bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt
- Der Ausfang beträgt 3 Fische pro Tag. Ist das Tageslimit von 3 Fischen erreicht, ist das Fischen unverzüglich einzustellen
- Das Verlassen der ausgelegten Angel ist verboten
- Der Angelplatz ist sauber zu halten und auch so zu verlassen
- Setzkescher sind verboten
- Zentimetermaß, Hakenlöser, Kugelschreiber und Fischtöter sind griffbereit mitzuführen. Die Verwendung eines Keschers zum Anlanden der Fische wird empfohlen
- Den Anordnungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten
- Der Nachkauf von Tageskarten ist nicht gestattet. Diese sind ausgefüllt an den Ausgabestellen oder im Vereinsheim abzugeben – zusätzliche Briefkästen sind im Revierplan ersichtlich
Besondere Bestimmungen Salzach bei Hallein (S2):
- Äschen, Huchen, Barben und Nasen sind ganzjährig geschont
- Das Fischen innerhalb der Fischaufstiegsmarkierung beim Kraftwerk Gamp ist untersagt
Brittelmaße und Schonzeiten:
FISCHART | ABKÜRZUNG | BRITTELMASS | SCHONZEIT |
Regenbogenforelle | RF | 28 cm | — |
Bachforelle | BF | 28 cm | 1.10-28.2. |
Seeforelle | SF | 50 cm | 1.10.-31.12 |
Saibling | SA | 28 cm | 16.10.-31.12 |
Karpfen | KA | 35 cm | — |
Äsche | keine Entnahme | ||
Huchen | keine Entnahme |