Allgemeine Bestimmungen Alm Angelrevier (A1):
- Fischereisaison: 1.3. -31.12.
- Es dürfen 3 Fische pro Tag entnommen werden
- Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden, ausgenommen solche, die mit Fliegenrute und Schonhaken gefangen wurden
- Jeder Fischer hat sofort nach dem Fang den Fisch in das dafür vorgesehene Fangverzeichnis mit Kugelschreiber einzutragen
- Das Fischen ist in der Zeit von Sonnenaufgang bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt
- Der Ausfang beträgt 3 Fische pro Tag, Ist das Tageslimit von 3 Fischen erreicht, ist das Fischen unverzüglich einzustellen
- Das Verlassen der ausgelegten Angel(n) ist verboten
- Der Angelplatz ist sauber zu halten und auch so zu verlassen
- Setzkescher sind verboten
- Zentimetermaß, Hakenlöser, Kugelschreiber und Fischtöter sind griffbereit mitzuführen. Die Verwendung eines Keschers zum Anlanden der Fische wird empfohlen
- Den Anordnungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten
- Der Nachkauf von Tageskarten ist nicht gestattet. Diese sind ausgefüllt an den Ausgabestellen oder im Vereinsheim abzugeben – zusätzliche Briefkästen an der Alm sind im Revierplan ersichtlich.
Besondere Bestimmungen Alm Angelrevier (A1):
- Es darf mit 2 Angerufen mit jeweils 2 Haken gefischt werden
- Erlaubt sind alle gängigen Angelarten, das “Tirolerhölzl”ist verboten
- Es dürfen 3 Fische, davon aber höchstens 2 Karpfen am Tag entnommen werden
Brittelmaße und Schonzeiten (Auswahl):
Die Schonzeiten des Landes Salzburg sind die Mindestvorgabe. Der FVH als Bewirtschaftet kann diese jedoch verstärken!
FISCHART | ABKÜRZUNG | BRITTELMASS | SCHONZEIT |
Regenbogenforelle | RF | 28 cm | — |
Bachforelle | BF | 28 cm | 1.10-28.2. |
Seeforelle | SF | 50 cm | 1.10.-31.12 |
Saibling | SA | 28 cm | 16.10.-31.12 |
Karpfen | KA | 35 cm | — |
Hecht | HE | 50 cm | 1.2.-30.4. |
Zander | ZA | 50 cm | 16.3.-31.5. |
Äsche | keine Entnahme | ||
Huchen | keine Entnahme |