Allgemeine Bestimmungen Obere Lacke Gamp:
- Fischereisaison: 1.3. -31.12.
- Der Ausfang beträgt 3 Fische pro Tag, Ist das Tageslimit von 3 Fischen erreicht, ist das Fischen unverzüglich einzustellen
- Jeder Fischer hat sofort nach dem Fang den Fisch in das dafür vorgesehene Fangverzeichnis mit Kugelschreiber einzutragen
- Das Fischen ist in der Zeit von Sonnenaufgang bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt
- Setzkescher sind verboten
- Zentimetermaß, Hakenlöser, Kugelschreiber und Fischtöter sind griffbereit mitzuführen. Die Verwendung eines Keschers zum Anlanden der Fische wird empfohlen
- Den Anordnungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten
- Der Nachkauf von Tageskarten ist nicht gestattet. Diese sind ausgefüllt an den Ausgabestellen oder im Vereinsheim abzugeben – Briefkästen sind beim Vereinsheim und bei der Fischzucht
Besondere Bestimmungen Obere Lacke Gamp:
- Dieses Revier darf ausschließlich von Mitgliedern des FVH mit einer Tageskarte befischt werden
- Folgende Angelarten sind – mit einer Rute – erlaubt
- Spinnfischen mit Blinker, Spinner, Koppe, Pfrille, Gummifisch, Shad, Wobbler, Zopf (alle Widerhaken sind anzudrücken)
- Fliegenfischen mit maximal 2 Fliegen und angedrückten Widerhaken
- Alle anderen Angelmethoden sind untersagt
- Es darf ausschließlich auf Saibling und Regenbogenforelle gefischt werden. Alle anderen Arten sind schonend zurückzusetzen
- Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden
- Eingeweide dürfen auf keinen Fall in das Wasser entsorgt werden
Brittelmaße und Schonzeiten Obere Lacke Gamp:
Schonzeiten und Brittelmaß des Landes Salzburg sind die Mindestvorgabe. Der FVH als Bewirtschaftet kann diese jedoch verstärken!
FISCHART | ABKÜRZUNG | BRITTELMASS | SCHONZEIT |
Regenbogenforelle | RF | 28 cm | — |
Saibling | SA | 28 cm | 16.10.-31.12 |